In einem Offenen Brief fordert die GFL-Ratsfraktion den Bürgermeister der Stadt sowie den zuständigen Dezernenten auf, sich beim Land für den kostenlosen Einsatz von Luftreinigungsanlagen an allen Lüner Schulen einzusetzen. Einen gleichlautenden Antrag stellt die Fraktion auch im Rat der Stadt am 16. September. Hier der Wortlaut des Briefes vom 30. August 2021:
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kleine-Frauns, sehr geehrter Herr Müller-Baß,
die Ratsfraktion der Wählergemeinschaft Gemeinsam Für Lünen (GFL) fordert Sie mit Nachdruck auf, mit der Landesregierung in Düsseldorf Kontakt aufzunehmen mit dem Ziel, die Förderrichtlinien für die Anschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte in Schulräumen zu verbessern.
Mit Blick auf die Corona-Infektionsgefahr in den (Lüner) Schulen ist die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten als Ergänzung zum regelmäßigen Lüften unabdingbar. Insbesondere mit Blick auf die bevorstehende kalte Jahreszeit ist ein angemessener Unterrichtsbetrieb vielerorts nicht zu gewährleisten. Die Erfahrungen des vergangenen Winters haben gezeigt, dass Schüler:innen und Lehrkräfte Unterricht in unterkühlten Klassenräumen durchführen mussten – mit der Folge, dass die Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen mit Jacken, Mützen, Schals und Handschuhen (inklusive Mundschutz) Unterricht erlebten.
In ihrem Schreiben vom 23. August 2021 weist die Stadtschulpflegschaft mit Recht darauf hin, dass solch niedrige Raumtemperaturen die Grundvoraussetzungen des Lernens verletzen. Um diese Situation zu entschärfen, müssen die Klassenräume – als zusätzliche Maßnahme – mit mobilen Luftreinigungsanlagen ausgestattet werden. Der GFL-Ratsfraktion ist klar, dass solche Geräte allein nur einschränkt gegen Corona-Infektionen wirksam wären. Dennoch empfiehlt auch das Bundesumweltamt unter bestimmten Voraussetzungen den Einsatz dieser Geräte, die letztlich die schwierige Lüftungssituation und deren negativen Auswirkungen abmildern sollen.
Die Anschaffung solcher Geräte für alle Lüner Schulen würde eine erhebliche Investition nötig machen, die die finanzschwache Kommune Lünen nicht ohne Weiteres stemmen kann. Dieses Tatsache ist der GFL-Ratsfraktion bewusst. Die Landesregierung NRW fördert solche Anschaffungen in den Kommunen zwar, allerdings nur sehr eingeschränkt und damit völlig unzureichend. Aus Sicht der GFL-Ratsfraktion müssen die Fördermodalitäten schnellstmöglich auf den realen Bedarf in den NRW-Schulen angepasst bzw. dahingehend korrigiert werden, dass das Land die Anschaffung solcher Luftreinigungsgeräte zumindest in hohem Maße fördert (mindestens zu 90 Prozent).
Die GFL-Ratsfraktion fordert Sie deshalb auf, umgehend Gespräche mit dem Land zu führen, damit auf dieser föderal zuständigen Ebene die notwendigen Korrekturen möglichst kurzfristig erreicht werden.“