Die öffentliche Auslegung zum Bebauungsplan Viktoria-Ost widerspricht dem Geist sämtlicher Corona-Schutzmaßnahmen und ist der Vorbildfunktion einer öffentlichen Verwaltung unwürdig.

Die Fachverwaltung legt trotz der Corona-Krise den Bebauungsplan Viktoria-Ost auf der RWE-Fläche (Forensik) bis 9. April öffentlich aus. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sollen mit Handschuhen und Mundschutz Einsicht nehmen können. Die GFL-Ratsfraktion übt scharfe Kritik an diesem Vorgehen.

Die informelle Bürgerbeteiligung ausgerechnet in die Hochphase der verschärften Corona-Schutzmaßnahmen sei „nicht nachvollziehbar und nicht akzeptabel“, so GFL-Fraktionsvorsitzender Johannes Hofnagel, „hier soll das Forensik-Projekt ohne Rücksicht durchgezogen werden.“

GFL-Fraktionsvorsitzender Johannes Hofnagel.

Deutschland befinde sich aktuell im Ausnahmezustand. Seit Wochen raten Gesundheitsexperten und Spitzenpolitiker vom Lüner Bürgermeister bis zur Bundeskanzlerin den Bürgerinnen und Bürgern, möglichst zu Hause zu bleiben und den Kontakt zu Mitmenschen auf das Notwendigste zu reduzieren, so die GFL. Unabhängig davon, ob die geplante Auslegung mit den Corona-Landesverordnungen rechtlich in Einklang zu bringen sei: Die öffentliche Auslegung zum Bebauungsplan Viktoria-Ost widerspreche dem Geist sämtlicher Corona-Schutzmaßnahmen, heißt es weiter in der GFL-Stellungnahme.

Ebenso absurd sei der städtische Hinweis, wonach „Bürgerinnen und Bürger, die sich die Dokumente im Rathaus anschauen wollen (…), Mundschutz und Handschuhe zu tragen“ haben, „um einer Übertragung des Virus über die Bauleitplandokumente entgegenzuwirken.“ Die GFL sagt hier in Richtung des verantwortlichen Beigeordneten: „Es ist schade um jeden Mundschutz und jedes Paar Handschuhe, das die Stadt rausgibt; dieses Material wird in Krankenhäuser, Altenheimen und anderswo viel dringender gebraucht.“

Aus den genannten Gründen beanstandet die GFL-Fraktion die geplante öffentliche Auslegung und fordert den fachverantwortlichen Beigeordneten Reeker auf, „diese Maßnahme auszusetzen, bis sich die Corona-Krise gelegt hat und interessierte Bürgerinnen und Bürger einen gefahrlosen Zugang zu den Unterlagen haben können.“

Der Beigeordnete reagierte mit einer sechs Punkte umfassenden Antwort. Darin bezeichnet Reeker die Offenlegung als juristisch geprüft und den Empfehlungen des Städte- und Gemeindebundes adäquat. Handschuhe und Mundschutz lägen für die Besucher am Info-Point bereit. Die Offenlegung sei auch deshalb unproblematisch, weil die Zahl der Interessierten denkbar klein sei: Es gehe ja nur um „die Interessen von einigen wenigen Trägern öffentlicher Belange bzw. der beteiligten Grundstückseigentümer. Für die allgemeine Öffentlichkeit haben die Änderungen dagegen wenig bis keine Bedeutung“, so Reeker weiter.

 Für die GFL-Fraktion lieferte Reeker keine überzeugende Rückmeldung. Denn im Kern widerspreche die öffentliche Auslegung dem Geist aller Corona-Schutzmaßnahmen und der Vorbildfunktion der öffentlichen Verwaltung, so Johannes Hofnagel für die GFL-Ratsfraktion.

RN-Bericht vom 3. April 2020