Die Gastronomie wurde durch die Corona-Regeln massiv gebeutelt. Deshalb sollte die Stadt den Betrieben kulant entgegenkommen. Dieser Meinung schließt sich die GFL-Ratsfraktion einstimmig an.

Die GFL-Ratsfraktion unterstützt einstimmig einen Vorschlag der Stadtverwaltung, wonach Gaststätten, Eisdielen und alle anderen Anbietern mit Außengastronomie in diesem Jahr den öffentlichen Raum kostenfrei nutzen und auf Antrag erweitern können.

Im Zuge der Corona-Lockerungsregelungen nimmt auch die Außengastronomie wieder Fahrt auf. Allerdings können Gaststätten, Eisdielen und andere Anbieter mit Außengastronomie wegen der Abstandsreglungen deutlich weniger Gäste auf dem angemieteten öffentlichen Raum bewirten als vor der Pandemie. Das führe zu Umsatzeinbußen. Deshalb brachte die GFL-Fraktion bereits am 11. Mai einen Antrag auf den Weg, wonach die Stadtverwaltung den betreffenden Betrieben über eine Kulanzregelung mehr Gastronomiefläche kostenlos zur Verfügung stellen soll, sofern dadurch sicherheitsrelevante Aspekte (Freihalten von Geh- und Rettungswetten) nicht beeinträchtigt werden.

Nahezu zeitgleich hatte die Stadtverwaltung geprüft, ob den Betrieben in diesem Corona-Jahr sämtliche Gebühren für die Außengastronomie erlassen werden kann. Ergebnis: Ja. Einnahmeverlust der Stadt: rund 50.000 Euro. Auf Anfrage der Stadt teilte die GFL dem Bürgermeisterbüro jetzt mit, dass sich die Fraktion am Montag (18.) diesem Vorschlag geschlossen zustimmt.

Gastronomie hart getroffen

GFL-Ratsherr Kunibert Kampmann begründet dieses Entgegenkommen mit den erheblichen Auswirkungen der bisherigen Corona-Regelungen auf die Gastronomie. „Kneipen, Eisdielen, Pizzerien und viele andere wurden wirtschaftlich hart getroffen. Deshalb sollten wir in diesem Jahr kulant sein.“

GFL-Fraktionsvorsitzender Johannes Hofnagel ergänzt: „Wir hoffen nun, dass die Verwaltung den Betrieben bald positiven Bescheid geben kann. Das wäre gut für die Gastronomen und auch ihre Kunden, die in den nächsten Wochen sicherlich die Außengastronomie bei schönem Wetter nutzen möchten.“

Die Stellplatzerweiterung im Außenbereich muss von den Betrieben beantragt und durch die Stadt im Einzelfall genehmigt werden.