Die Ratsentscheidung zur Sparkassenfusion 2016 wird ein gerichtliches Nachspiel haben.

Die Entscheidung des Rates zur Fusion der Sparkasse Lünen/Selm und der Sparkasse Werne im Jahre 2016 wird nun doch ein gerichtliches Nachspiel haben. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen ließ jetzt die Berufung des GFL-Fraktionsvorsitzenden Johannes Hofnagel zu. Der Grund: Das Votum des Stadtrates wirft besondere rechtliche und tatsächliche Schwierigkeiten auf. Schlichter formuliert: Möglicherweise ging es seinerzeit nicht mit rechten Dingen zu.

 „Die Ratsmitglieder der Stadt Lünen, die über die Fusion entscheiden sollten, erhielten nicht die erforderlichen Informationen, um die wirtschaftlichen Aspekte der Sparkassenfusion überhaupt ausreichend zu beurteilen“, so Johannes Hofnagel. Der GFL-Fraktionsvorsitzende hatte seinerzeit für seine Fraktion ein erhebliches Informationsdefizit für eine Entscheidung im Rat festgestellt. Es wurde quasi im Blindflug über die Fusion entschieden. Um ein Votum auf eine solide Basis stellen zu können, brachten die GFL-Ratsmitglieder einen Katalog von 12 Auskunftsersuchen in die Beratungen der Ratsgremien ein. „Dabei ging es um Informationen“, so Hofnagel“, „die jeder fachlich qualifizierte und gewissenhafte Kaufmann brauchen würde und die bei solchen Transaktionen einfach vorliegen sollten“.

Sparkasse verweigerte die Aussage

Johannes Hofnagel: Kaufmännische Grundregeln verletzt.

Beispielsweise wollte der GFL-Chef wissen, wie die Wirtschaftsprüfungsberichte der Sparkassen für die vergangenen drei Jahre und die Unternehmensbewertungen aussahen und welche Ergebnisse die Chancen-/Risikoprüfung erbrachte. Damit sollte insbesondere die nachhaltige Ertragskraft der beiden bisherigen Sparkasseneinheiten aufgezeigt werden und ebenso dargelegt werden, welche stillen Reserven und Lasten bei den beiden Sparkassen jeweils vorlagen. Nur mit diesen Kenntnissen kann die Fusion der beiden Sparkassen qualifiziert beurteilt werden und die folgende Frage, die für die Lüner Ratsmitglieder zentral ist, beantwortet werden: Hat die Stadt Lünen eine ausreichend hohe Beteiligungsquote an der neuen, fusionierten Sparkasse erhalten? Nach der fragwürdigen Fusionsumsetzung ist Lünen mit 55 Prozent, Selm mit 10 Prozent und Werne mit 35 Prozent beteiligt.

Doch die entsprechenden Anfragen der GFL-Ratsmitglieder blieben im Rat bis heute weitestgehend unbeantwortet: Die Sparkassen verweigerten einen Großteil der gewünschten Auskünfte zu ihrer wirtschaftlichen Lage mit Verweis auf die Verschwiegenheitspflicht. Letztlich stimmte der Rat mehrheitlich insbesondere mit den Stimmen der SPD und CDU und gegen die Stimmen der GFL der Fusion zu.

Hofnagel war mit einem anschließenden Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gescheitert, das den fragwürdigen Ratsbeschluss aufschieben sollte. Auch eine Aufhebungs- und Informationsklage lehnte das Verwaltungsgericht später im Jahre 2018 ab – ebenso eine Berufung. Dagegen legte die auf Verwaltungsrecht spezialisierte Kanzlei Teipel & Partner im Auftrag von Hofnagel Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster ein. Dieser Beschwerde gab das OVG nun statt; somit kann das Verfahren vor dem höheren Gericht des OVG weitergehen.

„Höchst merkwürdiger Vorgang“

„Nun haben wir wieder Hoffnung, dass dieser höchst merkwürdige Vorgang aufgerollt wird und Defizite endlich gerichtlich aufgedeckt werden“, kommentierte Hofnagel den jüngsten Entscheid aus Münster. Im Kern gehe es schlicht darum, dass Ratsmitglieder vor solch weitreichenden Beschlüssen ausreichend informiert werden. Nur dann könnten sie gut und fachlich fundiert zum Wohle der Stadt Entscheidungen treffen.

„Der Ratsbeschluss zur Sparkassen-Fusion ist wiederum ein Beleg dafür, wie unverantwortlich die Lüner SPD und CDU bei bedeutenden Themen wirtschaftlich agieren und mit Vermögenswerten der Stadt umgehen. So ist es neben anderen Gründen auch kaum verwunderlich, dass die Stadt tief in den Miesen steht“, so GFL-Fraktionschef Hofnagel.