Wenn Bürger Dinge ändern möchten, können sie Bürgeranträge stellen. Das geschieht schriftlich aber formlos. Näheres regelt § 24 Gemeindeordnung NRW. Foto: Pixabay

Lünen. Immer mehr Lüner nutzen die Möglichkeit, Bürgeranträge zu Anliegen zu stellen, die ihnen unter den Nägeln brennen. Auf diese positive Entwicklung in den vergangenen Jahren macht die GFL-Ratsfraktion aufmerksam.

Nächtlicher Lärm durch Zugverkehr, Namensgebung für eine Straße in Erinnerung an eine bedeutende Persönlichkeit oder Hinweise auf schlechte Straßenzustände – allein in der jüngsten Haupt- und Finanzausschuss-Sitzung (HuF) kamen acht Anregungen bzw. Beschwerden von Bürgern, Vereinen oder anderen Organisationen auf die Tagesordnung. In der ersten HuF-Sitzung dieses Jahres, im Februar, kamen sieben Bürgeranliegen auf den Tisch, im April waren es immerhin zwei. Auch im Vorjahr gab es keine Tagesordnung des Hauptausschusses ohne mindestens einen Bürgerantrag, im Höchstfall waren es sieben.

„Es ist sehr erfreulich, dass sich Bürger auch mit diesem Instrument in das politische Geschehen einmischen“, bilanziert GFL-Fraktionsvorsitzender Johannes Hofnagel die Entwicklung. „Als wir vor zehn Jahren mit unserer Wählergemeinschaft auf die politische Bühne traten und zunächst nicht im Rat vertreten waren, waren wir so ziemlich die Einzigen, die von Bürgeranträgen Gebrauch machten. Das hat sich glücklicherweise geändert. Wir haben von Beginn an Bürgerinnen und Bürger immer wieder auf die Möglichkeit hingewiesen, Anregungen und Vorschläge einbringen zu können.“ Hofnagel erinnert an die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Preußen- und Bebelstraße sowie die Anregungen von Anwohnern in Sachen Bahnlärm. Die GFLer hätten die Bürger ebenso motiviert, ihre Vorschläge auch selbst einzubringen. Das Ergebnis zeige eine positive Entwicklung und biete eine sinnvolle Möglichkeit der Mitsprache.

In Lünen berät zunächst der Hauptausschuss

„Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden“, heißt es im Paragrafen 24 der Gemeindeordnung NRW. Jeder Stadt obliegt es, die Anträge entweder im Rat oder in einem Ausschuss zu behandeln. In Lünen werden alle Bürgeranträge zunächst im Haupt- und Finanzausschuss behandelt. Deren Mitglieder entscheiden dann i.d.R. nach Themengebiet und Zuständigkeit, in welchem Fachausschuss über die Beschwerde oder Anregung weiter entschieden wird.

Die GFL erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass die Bürger über das Ergebnis ihrer Anträge zu unterrichten sind. „Das ist in Lünen verbesserungsfähig“, so Hofnagel. Beispielsweise mussten Bürger und letztlich auch GFL-Ratsmitglieder im Auftrag der Bürger häufig im Rathaus nachhaken, was bspw. aus ihrem Antrag zum Busverkehr in der Graf-Adolf-Straße geworden war. Hofnagel: „Manchmal gibt es viel Abstimmungsbedarf zwischen Verwaltungen auch über die Stadtgrenzen hinaus, um Anträge zu bearbeiten. Das kostet mitunter viel Zeit. Aber dann sollte die Verwaltung die Bürger darüber zeitnah informieren.“

Auch auf ihrer Homepage könnte die Stadtverwaltung mit dem Themenfeld der Bürgeranträge einladender und informativer mit dem Thema umgehen, so die GFL. Zu diesem Thema wird sich die GFL-Fraktion nach der Sommerpause noch beraten und ggf. einen Antrag zur Verbesserung auf den Weg bringen.

Medienecho: Erfreuliche Beteiligung der Bürger – RN 10. August 2018