Die GFL-Ratsfraktion setzt sich für Transparenz bei der Vergabe von Spenden durch städtische Beteiligungsgesellschaften, der Sparkasse sowie ihrer Stiftungen ein. Hierzu wird die GFL einen entsprechenden Antrag in die nächste Ratssitzung am 3. März einbringen.

Mit dem Antrag soll der Rat an ihre Beteiligungsgesellschaften, die Sparkasse und ihre Stiftungen sowie die von der Stadt entsandten Gremienvertretern appellieren, dass die Spendenvergabe der o.g. Institutionen der vergangenen Jahre und auch zukünftig in geeigneter Form offengelegt werden. Auch wenn eine Veröffentlichung der Spenden ggf. nicht zwingend vorgeschrieben ist: was spricht eigentlich gegen eine Veröffentlichung? Im Sinne von Transparenz und möglichst weitgehender öffentlicher Akzeptanz der Spendenvergabe ist es doch für die Bürgerschaft von großem Interesse zu erfahren, wer in Zeiten der prekären Haushaltslage durch Spenden das Gemeinwohl vorbildlich unterstützt. Insofern sollten die Spendenhöhe, die Spendenempfänger und der Verwendungszweck offengelegt werden. Damit können aufkommende Gerüchte zur Spendenvergabe, die häufig nachteilig wirken, vom Ansatz her unterbunden werden.

Die Kuratorien der Kultur- und Sportstiftung der Sparkasse Lünen müssen bspw. nicht veröffentlichen, an welche Einrichtungen und wie viele Mittel sie vergeben. Weil diese Auskunftsver-weigerung aber Anlass gibt zu Spekulationen über Verabredungen und Bevorzugungen bestimmter Institutionen, plädiert die GFL für umfassende Transparenz bei den Zuwendungen, wie sie das auch schon grundsätzlich für alle politischen Vorgänge in ihrem Wahlprogramm postuliert hat.

Darüber hinaus wendet sich die GFL-Ratsfraktion mit einer Anfrage an die Verwaltung, ob Zuwendungen an die Stadt durch Vereine und private Institutionen/Personen (z. B. Sponsorengelder von Unternehmen und Privatpersonen) analog zum Parteiengesetz behandelt und somit auch veröffentlicht werden sollten. In einigen Gemeinden ist bewusst festgelegt, dass über die Annahme von Spenden durch die Stadt entweder durch den Rat oder ausgewählte Ausschüsse per Beschluss abgestimmt werden muss. Damit können Spendenannahmen von nicht wünschenswerten Institutionen und Personen durch den Rat verhindert werden.

Das Spenden-Thema hatte nach einer großen Berichterstattung in der Lokalzeitung RN im Sommer 2015 für Aufsehen gesorgt. Damals war berichtet worden, dass die Kulturstiftung der Sparkasse auf Antrag des Fördervereins der Stadtbücherei 40 000 Euro an den Verein überwiesen hatte. Diese Mittel waren an die Stadt weiter geleitet worden und tauchten im Etat als Zuweisung bei der Anschaffung von Medien wieder auf. Dies könne man als eine Art Geldwäsche ansehen, wurde damals berichtet.

Ein bekannter Lüner Bürger wollte danach wissen, wie viele Spenden insgesamt und an wen von der Stiftung vergeben worden sind, bekam aber keine Auskunft. Er klagt jetzt beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz auf Auskunft.