Im Blickpunkt

Im nächsten Jahr wird der Rat der Stadt neu gewählt und die Kommunen können bedingt Einfluss auf die Größe ihrer Stadtparlamente nehmen. Die Wählergemeinschaft  Gemeinsam Für Lünen hatte sich bereits vor der Kommunalwahl 2009 für die kleinstmögliche Mandatszahl von 44 Ratsmitgliedern eingesetzt.

Beschlossen wurde damals eine Ratsgröße von 46 Mitgliedern. Auch diese Größe kam nach dem Verteilungsverfahren nicht zustande und der Rat wuchs auf 54 Mitglieder, was die Kosten in die Höhe trieb.

Trotzdem hat die GFL-Fraktion jetzt erneut beantragt, die minimale Größe von 44 Mitgliedern in der Satzung festzuschreiben. Der Rat sollte symbolisch zeigen, seine Größe nicht unnötig aufzublähen. Wären die Mandate 2009 unter der Vorgabe von 44 Mandaten verteilt worden, hätte der gegenwärtige Rat nur 52 Mitglieder gehabt. Immerhin zwei Mitglieder weniger.

Der Rat sollte damit die Chance nutzen, in der neuen Satzung sich für die unterste Grenze auszusprechen und die Zahl der Mitglieder auf 44 und der Direktwahlbezirke auf 22 dauerhaft zu reduzieren. Diese Chance hat er am 7. März nicht genutzt, weil zahlreiche Mitglieder einen neuen Zuschnitt der Wahlbezirke ablehnten oder befürchteten, kein Mandat mehr zu erreichen.