Das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium braucht mehr Entwicklungsfläche. Deshalb sollte der geplante Neubau dreistöckig ausfallen und möglichst aufgeständert werden, um keinen Schulhofplatz zu verlieren.

Die GFL-Ratsfraktion möchte dem Freiherr-vom-Stein-Gymnasium für die Zukunft gute Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen. Deshalb beantragt die GFL, den bereits beschlossenen Neubau nicht zwei- sondern dreigeschossig zu errichten. Außerdem sollte das Gebäude möglichst aufgeständert werden, damit keine Schulhoffläche verloren geht.

Einen entsprechenden Antrag stellt die GFL-Fraktion für die erste Sitzung des Ausschusses für Bildung und Sport nach der Sommerpause am 27. September. Die Initiative für den dreigeschossigen Neubau ziele darauf ab, das Stein-Gymnasium um drei weitere Klassenräume zu erweitern. GFL-Schulexperte Kunibert Kampmann: „Der bisher geplante Neubau mit nur zwei Geschossen reicht bei Weitem nicht aus, um den aktuellen und zukünftigen Bedarf zu decken.“

Konkret fehlen nach Ansicht der GFL-Fraktion Räume für die Inklusion sowie Räume für die Integration von zugewanderten Kindern und Jugendlichen. Die Verwaltung habe einen Raumbedarf von 554 qm ermittelt. „Hierbei wurden allerdings der zusätzliche Bedarf für das Gemeinsame Lernen, also die Inklusion, sowie die Integration von Zugewanderten nicht berücksichtigt.“ Obendrein erfordere die Rückkehr zu G 9 mehr Platz. Der bisher geplante Erweiterungsbau bringe nur eine Flächenerweiterung von 463 qm – also sogar 90 qm weniger als von der Verwaltung ermittelt. Berechnungen der Schulleitung zufolge seien sogar mehr als 1.000 qm nötig, um den Bedarf am „Stein“ zu decken. Kampmann: „Die Zahlen zeigen, dass die Schule mehr Klassenräume benötigt, als eine zweigeschossige Lösung bringen würde. Ein drittes Geschoss ist also zwingend erforderlich.“

Außerdem beantragt die GFL-Fraktion, den Neubau nach Möglichkeit aufzuständern. Damit würde die Schulhoffläche und damit der Bewegungsraum für die Kinder und Jugendlichen erhalten bleiben. Finanziert werden soll der Neubau aus Mitteln des Kommunalinvestitionsfördergesetzes des Bundes. Zudem soll die Verwaltung weitere Fördermöglichkeiten prüfen.

Stein um drei Geschosse erweitern – RN 23. August 2018