Der Rat hat in seiner letzten Sitzung mit überwältigender Unterstützung aus der Politik und Verwaltung dem Antrag der GFL-Fraktion zugestimmt, bei der Vergabe von Spenden der städtischen Beteiligungsgesellschaften, der Sparkasse und ihrer Stiftungen die Empfänger und die Höhe der Zuwendungen zu nennen. Und zwar auch die der letzten Jahre und der künftigen Spenden. Eine Veröffentlichung sei zwar nicht zwingend vorgeschrieben, aber es spreche nichts dagegen, meint die GFL-Fraktion. Die Bürgerinnen und Bürger hätten einen Anspruch darauf, dies zu erfahren.

Wenn Spendenhöhe, Spendenempfänger und der Verwendungszweck offengelegt würden, könne damit  aufkommenden Gerüchten entgegen gewirkt werden. Die Kuratorien der Kultur- und Sportstiftung der Sparkasse Lünen müssen z. B.  nicht veröffentlichen, an welche Einrichtungen und wie viele Mittel sie vergeben. Weil diese Auskunftsverweigerung aber Anlass gebe zu Spekulationen über Verabredungen und Bevorzugungen bestimmter Institutionen, hat die GFL für umfassende Transparenz  plädiert und die Zustimmung des Rates gefunden. Die GFL hat sich schon seit ihrer Gründung für umfassende Transparenz bei allen politischen Vorgängen ausgesprochen und das in ihr Wahlprogramm aufgenommen.

Darüber hinaus hält es die GFL-Fraktion für sinnvoll und praktikabel, wenn Zuwendungen an die Stadt durch Vereine und private Institutionen/Personen (z. B. Spenden-/ Sponsorengelder von Unternehmen und Privatpersonen) analog zum Parteiengesetz behandelt und somit auch veröffentlicht würden. Über die Annahme von Spenden durch die Stadt könnten entweder der Rat oder ausgewählte Ausschüsse abstimmen, um unerwünschte Zuwendungen unterbinden zu können. In einigen Kommunen werde das schon realisiert.

Das Spenden-Thema hatte nach einer großen Berichterstattung in der RN im Sommer 2015 für Aufsehen gesorgt. Damals war berichtet worden, dass die Kulturstiftung der Sparkasse auf Antrag des Fördervereins der Stadtbücherei 40 000 Euro an den Verein überwiesen hatte. Diese Mittel waren an die Stadt weiter geleitet worden und tauchten im Etat als Zuweisung  bei der Anschaffung von Medien wieder auf. Dies könne man als eine Art Geldwäsche ansehen, wurde damals berichtet.

Ein bekannter Lüner Bürger wollte danach wissen, wie viele Spenden insgesamt und an wen von der Stiftung vergeben worden sind, bekam aber keine Auskunft. Er klagt jetzt beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz auf Auskunft. Dies wäre nicht erforderlich, wenn die Transparenz bereits heute wie oben dargelegt gelebt werden würde.