Klimaschutz muss einen hohen Stellenwert bekommen. Die Zeit drängt. Bild: Pixabay

Die Wählergemeinschaft Gemeinsam Für Lünen (GFL) begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgericht (BVG) zum Klimaschutz und gratuliert den Beschwerdeführern zu ihrem Erfolg. Das BVG-Urteil nimmt die GFL zum Anlass, doch noch eine Mehrheit in den Ratsgremien der Stadt zu gewinnen, um die lokalen Klimaziele in Lünen nachzuschärfen. Denn auch auf örtlicher Ebene darf dieses Urteil nicht ignoriert werden und muss zu mehr Klimaschutz in Lünen führen.

Mit seinem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht klar gemacht: Das derzeitige Klimaschutzgesetz verlagere die einschneidenden Folgen des Klimawandels auf die nachfolgenden Generationen und schränke deren Freiheitsrechte in unzulässiger Weise ein. Genau diesen Aspekte hatten auch die jungen Kläger in Karlsruhe als Begründung vorgetragen – mit Erfolg. „Ich freue mich über die Entscheidung“, so GFL-Vorsitzender Johannes Hofnagel, „denn das Gericht hat geklärt, dass wir alle viel früher und viel stärker auf die CO2-Bremse treten müssen. Mein Glückwunsch geht an alle Initiatoren und Unterstützer der Verfassungsbeschwerde.“

Große Freude löst das BVG-Urteil sowohl bei älteren als auch bei jüngeren GFL-Mitgliedern aus. Gerd Kestermann, mit 82 Jahren ältester GFLer, bewertet das Urteil als „richtungsweisend“: „Wir reden seit gefühlten 20 Jahren im Bund, im Land und hier bei uns in Lünen über die viel zu laschen Klimaschutz-Maßnahmen. Das Urteil war überfällig und lässt hoffen.“ Aus der jüngeren Generation meldete sich die 27-jährige Emely Otto zu Wort: „Es ist gut, dass Gruppen wie Fridays for Future auf die Straße gegangen sind. Wer heute beim Klimaschutz abwinkt, beraubt nachfolgende Generationen in ihren Freiheiten. Denn fast alle menschlichen Lebensbereiche sind mit Emissionen verbunden, die in naher Zukunft immer weiter eingeschränkt werden müssten, um eine Klimakatastrophe zu verhindern. Deshalb darf Klimaschutz nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden. Wir müssen jetzt handeln!“

Die GFL-Wählergemeinschaft erinnert an die traurigen Abstimmungsergebnisse im Rat der Stadt, ökologisch und klimatisch wertvolle Flächen wie den Kleinbecker Park in Horstmar oder andere Baumbestände für Bebauungen zu opfern. Auch sei die GFL-Fraktion die einzige politische Kraft im Stadtrat gewesen, die sich für ein Lüner Klimaschutzkonzept mit der klaren Zielorientierung auf Basis des Pariser Klimaschutzabkommens ausgesprochen hatte. Gerade diese Ziele wurden auch von den Verfassungsrichtern in den Fokus gerückt. Doch die Mehrheit im Rat, insbesondere SPD und CDU, hätten sich von vornherein mit den bisherigen Zielen der Bundesregierung begnügt, die jetzt höchstrichterlich als nicht ausreichend bewertet wurden. „Wir nehmen das BVG-Urteil nun zum Anlass, eine erneute Initiative zur generationengerechten Ausrichtung der Klimaschutzziele auf kommunaler Ebene zu erreichen. Einen entsprechenden Antrag wird die GFL-Ratsfraktion in den nächsten Tagen in die Ratsgremien einbringen“, kündigt Hofnagel an. Er hofft nunmehr auf eine mehrheitliche Unterstützung im Rat und seinen Ausschüssen sowie der Stadtgesellschaft.