GFL+WfU-Kreistagsfraktion ließ Millionenausgaben in Kreisholding VBU auf Rechtmäßigkeit prüfen
Der viele Millionen Euro teure Beschluss zum Ausbau der Management-Holding VBU im Kreis Unna war klar rechtswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt eine Prüfung durch die renommierte Düsseldorfer Anwaltskanzlei Heuking. Diese hatte die GFL+WfU-Kreistagsfraktion damit beauftragt, die VBU-Finanz-Affäre juristisch unter die Lupe zu nehmen.
„Das Prüfungsergebnis ist insbesondere ein vernichtendes Urteil für Landrat Mario Löhr und die etablierten großen Parteien im Kreistag, die den Beschlüssen zugestimmt haben – aber auch für die Bezirksregierung in Arnsberg, die eine Beanstandung der politischen Beschlüsse im Kreistag abgelehnt hatte“, kommentiert GFL+WfU-Fraktionsvorsitzender Johannes Hofnagel das Prüfungsergebnis aus Düsseldorf.
Jedes Jahr Millionenausgaben für neue Managementholding
Wie berichtet, hatten Landrat Mario Löhr und die großen etablierten Parteien im Kreis Unna die bestehende Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft Kreis Unna mbH (VBU) zu einer luxuriösen Management-Holding ohne Wirtschaftlichkeitsnachweis im Dezember 20024 beschlossen. Dort erhielt der bisherige Kreiskämmerer Mike-Sebastian Janke den mit mehr als 240.000 Euro hoch dotierten, neu geschaffenen Posten des hauptamtlichen Geschäftsführers, der sein Gehalt damit nahezu verdoppelte. Weiter erhielt die VBU bis zu sieben Mitarbeiter, neue Büro- und Besprechungsräume und einige Dinge mehr. Die jährlichen Mehrausgaben in der VBU, für die mittelbar letztlich die Steuerzahler im Kreis Unna aufkommen, liegen nach GFL+WfU-Schätzungen bei deutlich über einer Million Euro pro Jahr. Obendrein stellte der Kreis einen neuen Kämmerer als Ersatz für den Vorgänger Janke ein.
Geltendes Recht in mehrfacher Hinsicht verletzt
Die GFL+WfU-Kreistagsfraktion hatte die VBU-Pläne mehrfach als undurchsichtig und nicht nachweislich wirtschaftlich kritisiert und daher die Bezirksregierung um Überprüfung der Vorgänge gebeten. Die Arnsberger Behörde wischte die Bedenken vom Tisch und stellte sich hinter den Landrat des Kreises Unna. Doch die Kreistagsfraktion der Wählergemeinschaften GFL (Gemeinsam Für Lünen) und WfU (Wir für Unna) ließ nicht locker. Sie beauftragte Rechtsanwalt Michael Below aus dem Düsseldorfer Büro der Wirtschaftskanzlei Heuking, die Ablehnungsgründe der Bezirksregierung juristisch zu prüfen. Im Ergebnis kommt die Kanzlei zu der Auffassung: Arnsberg hätte den Landrat gleich aus mehreren Gründen beauftragen müssen, die VBU-Beschlüsse des Kreistages zu beanstanden.
- Erstens habe der Landrat seine Pflicht verletzt, den Beschluss des Kreistags zur VBU-Management-Gründung ordnungsgemäß vorzubereiten; dadurch hätten Mitglieder des Kreistages Informationsdefizite erlitten. Überhaupt seien Mitglieder des Kreistags „objektiv unzureichend“ über die VBU-Pläne informiert worden, andere Kreistagsmitglieder bestimmter Parteien jedoch durch die Mitgliedschaft in Gremien der VBU „bevorzugt“.
- Zweitens habe es die Verwaltung mit Landrat Mario Löhr an der Spitze versäumt, eine plausible Kosten-/Nutzen-Rechnung wie einen üblichen Wirtschaftsplan für das Millionenschwere Vorhaben vorzulegen. Somit sei unklar geblieben, „ob eine derart komfortable Umsetzung des Unternehmens tatsächlich für den angestrebten Effekt erforderlich war“, so die Düsseldorfer Anwaltskanzlei.
- Drittens sei der Beschluss zur VBU-Gründung aus Dezember 2024 „nicht rechtmäßig zu Stande gekommen, da der Kreistag gegen haushaltswirtschaftliche Grundsätze“ verstoßen habe; im Klartext: Mit dem politischen Beschluss sei gegen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Sparsamkeit verstoßen worden.
- Viertens habe der Landrat gegen seine Auskunftspflicht gegenüber Kreistagsmitgliedern verstoßen, seriöse Angaben zur Wirtschaftlichkeit und zu möglichen Alternativen einer Millionen-teuren VBU-Weiterentwicklung zu machen.
Insgesamt, so schreibt die Düsseldorfer Kanzlei an die Bezirksregierung Arnsberg, sei geltendes Recht „in mehrfacher Hinsicht“ verletzt worden. Arnsberg wird daher aufgefordert, den Landrat mit der Beanstandung von VBU-Beschlüssen zu beauftragen. Das Schreiben liegt der Behörde inzwischen vor.
Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit der Millionenausgaben nicht ausreichend belegt
„Der ganze Vorgang zeigt ein Finanz-Abenteuer wie aus einem schlechten Polit- und Wirtschaftskrimi. Der Vorgang zeigt aber auch die Doppelzüngigkeit von Landrat und Politik im Kreis Unna: Auf der Schaufensterseite werden für die Öffentlichkeit die tiefroten Zahlen in den Kommunen bejammert. In der Konsequenz werden für die Bürgerschaft Steuern erhöht und Leistungen abgebaut. Auf der anderen Seite schmeißt der Kreis nun ohne Not jedes Jahr mehr als eine Million Euro für den Ausbau eines Unternehmens raus, dessen luxuriöses Ausmaß bezüglich Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit nicht ausreichend belegt wurde „, so Johannes Hofnagel für die Kreistagsfraktion der Wählergemeinschaften GFL und WfU.