GFL fordert gerechte Grundsteuer-Berechnung wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert
Vielen Eigentümern von Häusern und Grundstücken sowie Mietern drohen im neuen Jahr höhere Grundsteuerabgaben. Die GFL-Ratsfraktion warnt vor explodierenden Wohnkosten; sie setzt sich dafür ein, die neue Grundsteuer B zukünftig mit differenzierten Hebesätzen zu berechnen und damit sozialer auszugestalten. Einen entsprechenden Antrag stellt die GFL jetzt.
Zum 1. Januar 2025 tritt die Grundsteuerreform wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert in Kraft. Hierfür wurden verschiedene Modelle entwickelt, NRW hat sich für die Anwendung des Bundesmodell entschieden, so die GFL. Dieses Modell unterscheidet die Grundsteuer B in drei Säulen: Unbebaute Grundstücke, Grundstücke, die gemischt genutzt werden (z.B. Gewerbe und Wohnen) sowie reine Wohnnutzung (Ein- oder Zweifamilienhäuser). Verfassungsgericht und Gesetzgeber haben aber auch festgelegt, dass die Neuberechnung der Grundsteuer B aufkommensneutral sein soll. Genau das leistet dieses Modell nicht. Vielmehr verschiebt es bei einem einheitlichen Hebesatz (z.Zt. 760 Prozent in Lünen) die Lasten innerhalb der drei Säulen zugunsten von Gewerbegrundstücken: Diese werden bis zu 35 Prozent entlastet, Wohngrundstücke bis zu 20 Prozent mehr belastet. Das ist nicht aufkommensneutral, so die GFL weiter. Das habe auch das Land NRW erkannt und deshalb einen Erlass beschlossen. Dieser gebe Kommunen die Möglichkeit, differenzierte Hebesätze anzuwenden. Hierfür liegen vom Land für alle Kommunen konkrete Vorschläge vor.
Der Rat der Stadt wird über die neuen Hebesätze der Grundsteuer B beschließen. „Nach aktueller Planung sind einheitliche Hebesätze geplant. Diese würden Unternehmen massiv entlasten – viele private Haus- und Grundstückseigentümer aber erheblich belasten“, so GFL-Ratsmitglied Otto Korte. Auch alle Mieter seien dann von den Mehrbelastungen betroffen, da die Steuer auf die Mietnebenkosten umgelegt werden. Korte: „Wohnen darf nicht unbezahlbar werden.“
Die GFL teile die Bedenken des Kämmerers nicht, wonach die vom Land vorgeschlagene differenzierte Besteuerung rechtlich unsicher sei. Korte: „Das steht zwar in einem Gutachten. Aber es gibt auch Gutachten der Landesregierung, die das Gegenteil besagen. Zudem werden zahlreiche Kommunen in NRW die differenzierte Besteuerung anwenden – Lünen stünde also keinesfalls allein da.“ Korte: „Viele Eigentümer und Mieter werden jetzt schon durch erheblich gestiegene Kosten extrem belastet. Für viele Hauseigentümer stellt das Eigenheim eine wichtige Säule der Altersvorsorge dar. Der GFL geht es darum, den Menschen in Lünen die Zukunft in Lünen weiter lebenswert zu erhalten.“
Der Antrag der GFL auf Einführung von differenzierten Hebesätzen wird in der Haupt- und Finanzausschuss am 5. Dezember sowie in der Ratssitzung am 12. Dezember beraten. Beide Sitzungen sind öffentlich.
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